Irgendwie über die Runden kommen – das ist auf Grund der besonderen Situation im Kongo alles andere als leicht. Die vielen und vor allem langanhaltenden Krisen, oft mehrmalige Vertreibung und vor allem die akute Armut lassen vielen Familien keine Wahl: sie schicken ihre Kinder hinaus um ein paar Groschen Geld zu verdienen um die Familien zu versorgen. Und so fallen sie einem ständig ins Auge, die Kinder, die kleine Waren wie Obst, Eier oder Erdnüsse verkaufen. Manche von ihnen sind bis spät in die Nacht auf den Straßen unterwegs.
Viele Kinder erzählen uns, dass sie dies tun, weil sie zu Hause entweder nichts zu essen haben, weil sie Waisen sind und damit auf sich allein gestellt sind, oder um ihr Schulgeld zu bezahlen, oder weil manche Eltern sich nicht um sie kümmern. Zu ihrem schweren Schicksal kommt hinzu, dass sie immer wieder Opfer von Unfällen oder Gewaltverbrechen werden.
Zu Recht schreibt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen allen Kindern nicht nur die fundamentalen Menschenrechte zu, sondern benennt explizit ihre besondere Schutzbedürftigkeit und ihre ganz eigenen Bedürfnisse und Interessen. Zum Beispiel das Recht auf Freizeit, das Recht auf Bildung und eben auch das Recht auf Schutz vor Gewalt.
Auch die kongolesische Verfassung hat diese Kinderrechte ausdrücklich verankert. Im Artikel 50-56 des Gesetzes zum Schutz von Kindern in der Demokratischen Republik Kongo werden sowohl die Eltern als auch der kongolesische Staat in die Verantwortung genommen, den Kindern diese Grundrechte zu gewähren.
In Kamituga gibt es diesbezüglich kein Verbot. Und so werden wir Zeugen, wie viele Kinder auf der Straße mit kleinen Waren herumlaufen. Die Stadtverwaltung bleibt tatenlos – oder machtlos. Dabei korrelieren die Chancen für eine bessere Zukunft insbesondere für diese Region eindeutig mit der Zahl der Kinder, die in die Schule gehen.